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Fragen und Antworten zum Mitgliedsbeitrag
Im Rahmen des Beitragseinzugs kommt es häufiger zu der einen oder anderen Frage. Wir möchten die Gelegenheit nutzen und einige wichtige Punkte erläutern.
Wann erfolgt der Beitragseinzug? Der Einzug erfolgt im Regelfall nach der Jahreshauptversammlung im März oder April. Bei halbjährlicher Zahlungsweise wird der zweite Einzug im September/Oktober durchgeführt. Beitragszahlungen in kleinerem Rhythmus, z.B. vierteljährlich, sind nicht möglich.
Wie setzt sich der Beitrag zusammen? Wird der Beitrag für mehrere Mitglieder (z.B. Mutter und Tochter) von einem Konto eingezogen, erfolgt der Einzug in einer Summe. Die Zusammensetzung des Beitrags ist hier nur bedingt ersichtlich, da der Raum, um alle Namen aufzuführen, auf den Kontoauszügen der Banken beschränkt ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kassierer oder die Mitgliederverwaltung.
Wer kann den günstigen Familienbeitrag nutzen? Der Familienbeitrag gilt für Eltern und ihre minderjährigen Kinder. Dabei muß mindestens ein Elternteil und ein Kind Mitglied sein. Mit dem 18. Lebensjahr fallen die Kinder aus dem Familienbeitrag heraus. Für die volljährigen Kinder wird dann automatisch der normale Beitrag für Erwachsene Mitglieder abgebucht. Liegen die Voraussetzungen für einen Familienbeitrag nicht mehr vor, wird die Beitragsberechnung automatisch auf Einzelabrechnung umgestellt. Dies ist auch der Fall, wenn die Einzelabrechnung günstiger ist als der Familienbeitrag.
Wie erlange ich eine Beitragsvergünstigung? Für bestimmte Mitglieder, z.B. Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, gibt es Sonderbeiträge. Diese werden nur auf formlosen, schriftlichen Antrag beim Kassierer für die Zukunft gewährt. Eine nachträgliche Vergünstigung für vergangene Jahre ist nicht möglich. Bitte geben Sie bei dem Antrag den voraussichtlichen Zeitraum des Studiums, Wehrdienstes usw. an.
Wann und wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen? Eine Kündigung erfreut den Verein natürlich weniger. Bedenken Sie dabei bitte auch, daß Sie als Mitglied die Angebote des Vereins nicht unbedingt aktiv nutzen müssen. Sie können als passives Mitglied mit dem gleichen Beitrag im Verein bleiben und so einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie des Breitensports in der Region leisten. Sollten Sie sich dennoch zu einer Kündigung entschließen, beachten Sie bitte folgendes: Gemäß unserer Satzung ist eine Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende möglich. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Eine mündliche Abmeldung beim Übungsleiter reicht nicht aus ! Ausstehende Beiträge werden von dem hinterlegten Konto noch eingezogen, überschüssige Beiträge werden dorthin vergütet. Die Einzugsermächtigung erlischt danach automatisch.
Das TVE-Beitrittsformular finden Sie hier.
Für weitere Fragen stehen der Kassierer Reinhold Kreck oder der Mitgliederverwalter Peter Lange gerne zur Verfügung!
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